EU Cyber Resilience Act (CRA)
Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen zu Cybersicherheit über den gesamten Lebenszyklus: Risikobewertung, Schwachstellenmanagement, SBOM und Security-Updates. Die Verordnung ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten; die Meldepflichten nach Art. 14 gelten ab dem 11. September 2026, die vollen Herstellerpflichten ab dem 11. Dezember 2027. Wer Community-Open-Source verbaut, muss deren Sicherheit damit aktiv verantworten.
QUELLE: Verordnung (EU) 2024/2847 (EUR-Lex) ↗
CRA Readiness Assessment von ALVPHA Upstream →
Open Source Steward (CRA)
Mit dem „Verwalter quelloffener Software" (Open Source Steward) führt der CRA eine eigene Akteurskategorie ein: Organisationen — etwa Stiftungen —, die die Entwicklung bestimmter, für kommerzielle Tätigkeiten bestimmter Open-Source-Produkte dauerhaft und systematisch unterstützen. Für Stewards gilt ein reduziertes Pflichtenprogramm, nicht der volle Herstellerkatalog. Wichtig: Wer Open Source lediglich in eigene Produkte einbaut, wird dadurch nicht zum Steward, sondern trägt die regulären Herstellerpflichten für das Gesamtprodukt.
QUELLE: Verordnung (EU) 2024/2847, Art. 24 (EUR-Lex) ↗
BSI TR-03183
Die Technische Richtlinie TR-03183 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik konkretisiert Cyber-Resilienz-Anforderungen an Hersteller und Produkte; ihr zweiter Teil definiert formale und inhaltliche Anforderungen an SBOMs. Sie dient in Deutschland als praktischer Prüfmaßstab, um SBOM-Fähigkeit und Schwachstellenprozesse CRA-tauglich aufzusetzen.
NIS2
NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) ist die EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit. Sie verpflichtet wesentliche und wichtige Einrichtungen — darunter viele Betreiber öffentlicher Infrastruktur — zu Risikomanagement, Vorfallsmeldungen und Sicherheit in der Lieferkette; die nationale Umsetzung konkretisiert Geltungsbereich und Pflichten. Für Organisationen mit großem Open-Source-Bestand heißt das: nachweisbare Prozesse für Inventar, Schwachstellen und Lieferkette auch für Software ohne Hersteller.
QUELLE: Richtlinie (EU) 2022/2555 (EUR-Lex) ↗
BSI IT-Grundschutz
Der IT-Grundschutz des BSI ist die in der deutschen Verwaltung etablierte Methodik für Informationssicherheits-Management: Bausteine, Gefährdungen und Anforderungen, aus denen sich ein prüfbares Sicherheitskonzept ergibt — anschlussfähig an ISO 27001. Für den Open-Source-Betrieb liefert er den Nachweisrahmen, in den Inventar, Schwachstellenmanagement und Betriebsprozesse einzahlen.
Nachweise für NIS2 und IT-Grundschutz im Public-Sector-Angebot →
Digitale Souveränität
Digitale Souveränität bezeichnet die Fähigkeit von Staaten und Organisationen, ihre digitale Infrastruktur selbstbestimmt zu gestalten und zu betreiben — ohne kritische Abhängigkeit von einzelnen Anbietern. Open Source ist dafür ein zentraler Baustein, verlagert die Verantwortung aber nach innen: Ohne Hersteller im Rücken braucht es eine klar zugewiesene operative Zuständigkeit für Sicherheit, Lifecycle und Weiterentwicklung der eingesetzten Software.
openDesk
openDesk ist der quelloffene Arbeitsplatz für die öffentliche Verwaltung in Deutschland, aufgebaut aus etablierten Open-Source-Komponenten und betreut durch das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS). Er steht beispielhaft für die strategische Open-Source-Wende der Verwaltung — und für die Folgefrage, wer Betrieb, Sicherheitsprozesse und Upstream-Arbeit der eingesetzten Komponenten dauerhaft verantwortet.
QUELLE: opendesk.eu ↗
Direktauftrag & Verhandlungsvergabe
Direktauftrag und Verhandlungsvergabe sind vereinfachte Verfahren des deutschen Vergaberechts unterhalb der EU-Schwellenwerte: Beim Direktauftrag kann ein Auftrag ohne förmliches Verfahren vergeben werden, bei der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb werden ausgewählte Unternehmen direkt zur Angebotsabgabe aufgefordert. Welche Wertgrenzen jeweils gelten, richtet sich nach Auftraggeber und aktuellem Regelwerk — die Prüfung liegt immer beim Auftraggeber.
Beschaffungshinweise für Bundesauftraggeber →